Birgits HochzeitsService
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Die standesamtliche Trauung

 

Die Anmeldung zur Eheschließung wird beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Braut oder des Bräutigams eingereicht und bleibt sechs Monate gültig. Wann genau Sie diese Anmeldung tätigen sollten, hängt davon ab, in welchem Monat Sie heiraten möchten. Während in den Wintermonaten leicht ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren ist, sind in den Sommermonaten die schönsten Termine zu den beliebtesten Tageszeiten schon oft vier bis fünf Monate vorher ausgebucht. Schwerer wird es, einen Termin für die kirchliche Trauung zu erhalten. Falls Sie beide Termine aufeinander abstimmen möchten, suchen Sie daher besser zuerst Ihren zuständigen Pfarrer auf. Denken Sie auch daran, dass viele Hotels, Musiker, Fotografen u. a. in der Hochsaison schon früh ausgebucht sind.

 

 

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Papiere:

- Personalausweis oder Reisepass
Schauen Sie bitte nach, wann die Ausweise ablaufen. Einen Ausweis benötigen übrigens auch Ihre Trauzeugen - sofern Sie welche haben, da seit dem 1. Juli 1998 keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben sind.

- Eine der folgenden Personenstandsurkunden:

Sollten nicht älter als 14 Tage sein!

a)

Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern:
Voraussetzung: Ihre Eltern haben nach dem 31.12.1957 in Westdeutschland geheiratet. Achtung: Viele verwechseln das Familienbuch mit dem Stammbuch der Eltern. Das Familienbuch ist eine Kartei, die am Standesamt des Wohnsitzes der Eltern anzufordern ist.
Sind die Eltern geschieden, so wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Vater zur Zeit der Scheidung wohnte oder bei Scheidung - nach dem 1.7.98 - ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten.

b)

Abstammungsurkunde
Eine Abstammungsurkunde brauchen Sie bei Erfüllung eines der folgenden Punkte:

Ihre Eltern haben vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern geheiratet.

Ihr Geburtsort liegt in den neuen Bundesländern.

Ihre Eltern waren zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht verheiratet.

Sie erhalten die Abstammungsurkunde beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

c)

Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern (international):

Voraussetzung: Sie wurden im Ausland geboren.
Woher? - Standesamt Ihres Geburtsortes.
Eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher ist nötig.

- Aufenthaltsbescheinigung
Sollte nicht älter als 14 Tage sein!
Woher? - Einwohner(melde)amt des Haupt­wohnsitzes.
Wenn Sie die Eheschließung am Nebenwohnsitz anmelden, benötigen sie auch von diesem eine Aufenthaltsbescheinigung.

- Nachweis eines akademischen Grades
Natürlich nur, falls vorhanden und ein Eintrag in die Urkunde gewünscht wird.

- Sowie weitere Papiere in Ausnahmefällen
Zusätzliche Papiere werden zum Beispiel nötig, wenn jemand schon einmal verheiratet war, minderjährig ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder Kinder unter 18 Jahren hat.