Birgits HochzeitsService
Eschenweg 3a
79232 March
fon: 07665.9300-86
fax: 07665.9300-87
Die Anmeldung zur Eheschließung wird beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Braut oder des Bräutigams eingereicht und bleibt sechs Monate gültig. Wann genau Sie diese Anmeldung tätigen sollten, hängt davon ab, in welchem Monat Sie heiraten möchten. Während in den Wintermonaten leicht ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren ist, sind in den Sommermonaten die schönsten Termine zu den beliebtesten Tageszeiten schon oft vier bis fünf Monate vorher ausgebucht. Schwerer wird es, einen Termin für die kirchliche Trauung zu erhalten. Falls Sie beide Termine aufeinander abstimmen möchten, suchen Sie daher besser zuerst Ihren zuständigen Pfarrer auf. Denken Sie auch daran, dass viele Hotels, Musiker, Fotografen u. a. in der Hochsaison schon früh ausgebucht sind.
- Personalausweis oder Reisepass
Schauen Sie bitte nach, wann die Ausweise ablaufen. Einen Ausweis benötigen übrigens auch Ihre Trauzeugen - sofern Sie welche haben, da seit dem 1. Juli 1998 keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben sind.
- Eine der folgenden Personenstandsurkunden:
Sollten nicht älter als 14 Tage sein! | |
a) | Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern: |
b) | Abstammungsurkunde |
Ihre Eltern haben vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern geheiratet. | |
Ihr Geburtsort liegt in den neuen Bundesländern. | |
Ihre Eltern waren zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht verheiratet. | |
Sie erhalten die Abstammungsurkunde beim Standesamt Ihres Geburtsortes. | |
c) | Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern (international): |
Voraussetzung: Sie wurden im Ausland geboren. |
- Aufenthaltsbescheinigung
Sollte nicht älter als 14 Tage sein!
Woher? - Einwohner(melde)amt des Hauptwohnsitzes.
Wenn Sie die Eheschließung am Nebenwohnsitz anmelden, benötigen sie auch von diesem eine Aufenthaltsbescheinigung.
- Nachweis eines akademischen Grades
Natürlich nur, falls vorhanden und ein Eintrag in die Urkunde gewünscht wird.
- Sowie weitere Papiere in Ausnahmefällen
Zusätzliche Papiere werden zum Beispiel nötig, wenn jemand schon einmal verheiratet war, minderjährig ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder Kinder unter 18 Jahren hat.