Birgits HochzeitsService
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Die kirchliche Trauung kann erst nach der standesamtlichen Trauung erfolgen und bildet nach deutschem Recht somit nur die Kür.
Gerade darauf aber verzichten selbst die seltensten Kirchgänger nur in Ausnahmefällen. Ein Grund hierfür ist die feierliche Zeremonie in der Kirche, wie z. B. das Läuten der Hochzeitsglocken, die Orgelmusik, der Ringwechsel, das "Ja-Wort" vor dem Altar, das weiße Brautkleid und der feierliche Ein- bzw. Auszug, der selbst das Herz der verbittertsten Schwiegermutter schmelzen läßt.
Wenn auch Sie sich entschieden haben, kirchlich zu heiraten, sollten Sie - unabhängig von der Wahl der Kirche und des Pfarrers - zuerst den Pfarrer der Gemeinde Ihres Wohnsitzes informieren und um dessen Einwilligung bitten.
Gehören beide Partner verschiedenen christlichen Konfessionen an, so muß nicht unbedingt die Entscheidung für eine Konfession getroffen werden. In der sogenannten "ökumenischen Trauung" können die Pfarrer beider Konfessionen zusammenwirken.
Eine standesamtliche Traubescheinigung (wird nach der standesamtlichen Trauung vom Standesamt ausgehändigt) ist die Voraussetzung für die kirchliche Trauung. Wieviel Zeit zwischen beiden Trauungen liegt, ist hierbei unwichtig.
Das Traugespräch
Bei der Anmeldung der kirchlichen Trauung bittet der Pfarrer zum Traugespräch. Hierzu erwartet der
- evangelische Pfarrer neben dem Personalausweis eine Taufurkunde (erhältlich bei dem Pfarramt, in dessen Gemeinde Sie getauft wurden) und Konfirmationsurkunde.
-katholische Pfarrer einen neuen Taufschein.
Der Pfarrer möchte bei dieser Gelegenheit das Brautpaar kennenlernen, aus christlicher Sicht den Sinn und die Grundfragen der Ehe besprechen, den Ablauf des Gottesdienstes planen und organisatorische Dinge klären.
Fragen Sie bei diesem Gespräch auch Ihren Pfarrer, ob während des Gottesdienstes fotografiert und/oder gefilmt werden darf.
Der Pfarrer ist nicht verpflichtet, jedes Brautpaar zu trauen
Zum Beispiel kann es Probleme geben, wenn einer der Verlobten nicht getauft, aus der Kirche ausgetreten oder nicht gefirmt/konfirmiert ist.
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Trauung in einem solchen Falle trotzdem stattfinden kann, muss der Gemeindepfarrer mit seiner Kirchenleitung klären. Das kann einige Zeit dauern.
Größere Schwierigkeiten gibt es, wenn einer der Partner geschieden ist. Denn für die katholische Kirche ist die Ehe unauflöslich und besteht bis zum Tode eines der Partner fort. Dieser Grundsatz gilt zwar auch für den evangelischen Glauben, aber eine Ausnahmegenehmigung für eine zweite Heirat mit kirchlichem Segen wird von der evangelischen Kirche grundsätzlich leichter erteilt.
Damit ein geschiedener Partner in der katholischen Kirche heiraten kann, muss der Vatikan die erste Ehe für ungültig erklären. Und das geschieht nur in seltenen Fällen, es sei denn, die erste Ehe wurde nur standesamtlich oder in der evangelischen Kirche geschlossen. Eine zweite Heirat in katholischer Kirche ist so gut wie ausgeschlossen.
Der Hochzeitszug
Traditionell führt der Pfarrer den Hochzeitszug an. Es schließen (falls vorhanden) Brautführer und Brautjungfern an. Die Braut geht rechts vom Bräutigam. Es kommen die Trauzeugen und anschließend ist wie bei der Sitzordnung nun der Verwandtschaftsgrad entscheidend: Es folgen die Brautmutter mit dem Vater des Bräutigams und die Mutter des Bräutigams mit dem Brautvater, die Großeltern, Geschwister, restliche Verwandte, Freunde und Bekannte. Beim Auszug aus der Kirche dürfen dann die Blumenkinder den Weg des Brautpaares mit Blumen streuen.
Die musikalische Umrahmung des Gottesdienstes:
Die Auswahl der passenden Musik im richtigen Moment ist außerordentlich wichtig und kann die Trauung zu einem unvergeßlichen Erlebnis machen.
Normalerweise wird von der Kirche die "Orgelmusik" gestellt. Wer sich selbst um die Musik kümmern möchte, muss vorher Rücksprache mit seinem Pfarrer halten. Trompeten- bzw. Geigenmusik, ein kleines Orchester oder ein Gospelchor sind gängige Alternativen. Ein Hochzeitsservice hat für Sie zahlreiche Musiker mit viel Erfahrung und großem Repertoire zur Hand.