Birgits HochzeitsService
Eschenweg 3a
79232 March
fon: 07665.9300-86
fax: 07665.9300-87
Wünschen Sie sich doch von Ihren Eltern oder Verwandten/Freunden ein Feuerwerk ... oder die Steigerung: ein Musik-Feuerwerk!
Bitte beachten Sie, dass Feuerwerksartikel nur ausgeliefert werden dürfen, wenn eine Genehmigung zum Abbrennen des Feuerwerkes von der zuständigen örtlichen Behörde (meist das Ordnungsamt) vorliegt. Diese sollte 8 Wochen vor dem Fest beantragt werden.
In den Sommermonaten kann ein Feuerwerk bis 22.30 Uhr gezündet werden, ansonsten bis 22 Uhr.
Es sollte ein großer Platz (15 m x 25 m) vorhanden sein, auf dem das Feuerwerk aufgebaut werden kann. Abstand zu den Zuschauern: 10 - 15 m.
Ein Feuerwerk eines Profis ist sehr zeitaufwendig und daher nicht billig. Die Effekte sind dafür großartig und mit der passenden Musik geht's so richtig "unter die Haut".