Birgits HochzeitsService
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Der Ehevertrag

Eine Heirat hat weitgehende Folgen, über die sich viele Paare bei der Hochzeit nicht im klaren sind. Gerade deshalb ist es gut ein paar grundsätzliche Dinge zu wissen: Wer keinen sogenannten Ehevertrag geschlossen hat, für den gelten die Eherechts-Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
D. h., jeder der keinen Ehevertrag abschließt lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, jeder Partner behält das, was er in die Ehe eingebracht hat. Sollte er auch in der Ehe einen Lottogewinn oder eine Erbschaft machen, so bleibt dies sein Eigentum. Alles, was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, gehört dagegen beiden Partnern. Bei einer Scheidung ist der finanzschwächere Partner (meist die Ehefrau, wegen der Kindererziehung) durch den Anspruch auf Unterhaltszahlung, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich geschützt. Also falls ein Partner weiterhin die Kinder erzieht, bekommt er Unterhalt. Der Zugewinn, der seit dem Tag der Hochzeit erworben wurde, wird geteilt. Ebenfalls wird die Rente und das Vermögen auf beide Seiten aufgesplittet.

 

Wann benötigt man einen Ehevertrag?

Einen Ehevertrag braucht man, wenn eine Abweichung zum obigen Gesetz geregelt werden soll. Dies ist zum Beispiel bei selbständigen oder sehr vermögenden Personen der Fall.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Es gibt aber auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.

 

Gütertrennung

Jeder Ehepartner besitzt sein eigenes Vermögen und behält dies auch während der Ehe. Der Zugewinn steht nicht beiden Partner zur Verfügung, sondern gehört immer dem, der den Gewinn erwirtschaftet hat. Der Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. Hier muss genau aufgelistet werden, was beide bei der Eheschließung besitzen. Außerdem müssen die Partner ständig ihre Vermögensaufstellung auf den neuesten Stand bringen.

 

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft muss ebenfalls notariell bestätigt werden. Sie kommt aber heute kaum noch vor, da hier alles, was die Partner in die Ehe einbringen zu einem gemeinsamen Vermögen verschmilzt. Bei einer Scheidung wird alles zur Hälfte aufgeteilt.

Anmerkung: Jeder Ehevertrag kann während der Ehe - wenn beide Partner das wünschen - jederzeit verändert werden.

 

Rechtliche Folgen der Eheschließung

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgelegt, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen.
Das bedeutet, dass die deutsche Rechtsordnung die Ehe zwischen Mann und Frau als die bevorzugte Form des Zusammenlebens ansieht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Rechte und Pflichten von Eheleuten umfassend geregelt. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass Eheleute alle wichtigen Rechtsgeschäfte gemeinsam und partnerschaftlich erledigen.
Z. B. Kauf, Vermietung, Pacht etc. Hiervon sind Handlungen und Käufe, die den täglichen, normalen Bedarf betreffen, ausgenommen.
Jeder der Partner kann also Lebensmittel, Kleidung und ähnliches kaufen, ohne dafür die Zustimmung des anderen einholen zu müssen.
Aber bei einem Hauskauf z. B. müssen beide Partner den Vertrag unterschreiben.